Erklärung zur Barrierefreiheit

Die FAIR – Facility for Antiproton and Ion Research in Europe GmbH ist bemüht, ihre Website im Einklang mit den nationalen Rechtsvorschriften zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2016/2102 des Europäischen Parlaments und des Rates barrierefrei zugänglich zu machen. Rechtsgrundlage ist neben den oben genannten Gesetzen auch der dazugehörige Durchführungsbeschluss (EU) 2018/1523 der Kommission, das Hessische Behinderten-Gleichstellungsgesetz (HessBGG) und die Hessische Verordnung über barrierefreie Informationstechnik (BITV-HE) in der jeweils gültigen Fassung.

Diese Erklärung zur digitalen Barrierefreiheit gilt für den Webauftritt www.fair-center.eu.

Wann wurde die Erklärung zur Barrierefreiheit erstellt bzw. aktualisiert?

Diese Erklärung wurde am 17.11.2021 erstellt bzw. überarbeitet.

Die Überprüfung der digitalen Barrierefreiheit erfolgte in einer Selbstbewertung, ist jedoch noch nicht vollständig abgeschlossen.

Wie barrierefrei ist das Angebot?

Dieser Webauftritt ist nur eingeschränkt barrierefrei. Es werden nur teilweise die Anforderungen nach § 14 Absatz 1 HessBGG erfüllt.

Welche Bereiche sind nicht barrierefrei?

Die nachstehend aufgeführten Bereiche sind aus folgenden Gründen nicht mit der aktuellen BITV vereinbar:

Barriere: Seitenbereiche

Beschreibung: Die Seitenregionen und ARIA-Landmarken sind nicht ausreichend.

Maßnahmen: Die visuellen Regionen der Seite werden als Kopf-, Navigations-, Haupt-, Fußzeilen-Elemente definiert.

Zeitplan: 2022

Barriere: Zugänglichkeit für Maus- und Tastaturbenutzer

Beschreibung: Auf der Seite werden Ereignisbehandler verwendet, die nicht geräteunabhängig sind.

Maßnahme: Die Problematik der Ereignisbehandler wird technisch überarbeitet.

Zeitplan: 2022

Barriere: Alternative Texte für Bilder und Links

Beschreibung: Zum Teil enthalten die alternativen Texte den gleichen Inhalt, wie die Titel, oder keinen Inhalt.

Maßnahmen: Die Überarbeitung der alternativen Texte ist in Arbeit.

Zeitplan: 2022

Barriere: PDF-Dokumente

Beschreibung: PDF-Dokumente sind zum Teil nicht barrierearm.

Maßnahmen: PDF-Dokumente, die als Informationsangebot für die Öffentlichkeit gelten, werden schnellstmöglich durch eine barrierearme Version ersetzt. Weitere Maßnahmen werden evaluiert.

Zeitplan: 2022

Barriere: Tabellen

Beschreibung: An einigen Stellen sind Tabellen als visuelle Elemente eingesetzt, die Probleme bei der Navigation und mit dem Screenreader verursachen können

Maßnahme: Tabellen werden durch HTML-Elemente ersetzt.

Zeitplan: 2022

Generell arbeiten wir an der barrierefreien Umsetzung der Inhalte von www.fair-center.eu und setzen die Regelungen des HessBBG sukzessive und kontinuierlich um.

Barriere melden! Feedback zur Barrierefreiheit

Sind Ihnen Mängel beim barrierefreien Zugang zu Inhalten von www.fair-center.eu aufgefallen? Dann können Sie sich gerne bei uns melden. Bitte wenden Sie sich an info@gsi.de

Sie können uns auch per Post oder telefonisch kontaktieren:

Ingo Peter
Public Relations Department
FAIR – Facility for Antiproton and Ion Research in Europe GmbH
Planckstraße 1
64291 Darmstadt
Telefon: 06159-71-0
E-Mail: info(at)gsi.de

Schlichtungsverfahren

Beim Beauftragten der Bundesregierung für die Belange von Menschen mit Behinderungen gibt es eine Schlichtungsstelle gemäß § 16 BGG. Die Schlichtungsstelle hat die Aufgabe, Konflikte zwischen Menschen mit Behinderungen und öffentlichen Stellen des Bundes zu lösen.

Sie können die Schlichtungsstelle einschalten, wenn Sie mit den Antworten aus der oben genannten Kontaktmöglichkeit nicht zufrieden sind. Dabei geht es nicht darum, Gewinner oder Verlierer zu finden. Vielmehr ist es das Ziel, mit Hilfe der Schlichtungsstelle gemeinsam und außergerichtlich eine Lösung für ein Problem zu finden.

Das Schlichtungsverfahren ist kostenlos. Sie brauchen auch keinen Rechtsbeistand.

Auf der Internetseite der Schlichtungsstelle finden Sie alle Informationen zum Schlichtungsverfahren. Dort können Sie nachlesen, wie ein Schlichtungsverfahren abläuft und wie Sie den Antrag auf Schlichtung stellen. Sie können den Antrag auch in Leichter Sprache oder in Deutscher Gebärdensprache stellen.

Sie erreichen die Schlichtungsstelle unter folgender Adresse:

Schlichtungsstelle nach dem Behindertengleichstellungsgesetz
bei dem Beauftragten der Bundesregierung für die Belange von Menschen mit Behinderungen
Mauerstraße 53
10117 Berlin

Telefon: 030 18 527-2805
Fax: 030 18 527-2901
E-Mail: info@schlichtungsstelle-bgg.de
Internet: www.schlichtungsstelle-bgg.de