Die Russische Föderation hat am 4. Oktober 2010 das FAIR-Übereinkommen in Wiesbaden unterzeichnet.
Die FAIR-Konvention als völkerrechtliches Abkommen zwischen den Vertragsstaaten ist rechtlich auch weiterhin gültig. Der russische Gesellschafter der FAIR GmbH ist das staatliche Unternehmen Rosatom. Der Gesellschaftsvertrag mit den rechtlichen Vertretern der Vertragsstaaten (für Russland: Rosatom) hat ebenfalls weiterhin Bestand. Völker- oder gesellschaftsrechtliche Anknüpfungspunkte für einen Ausschluss bestehen nach Einschätzung unabhängiger Rechtsgutachter derzeit nicht.
Bis zum Beginn des Krieges in der Ukraine im Februar 2022 waren russische Einrichtungen an der Produktion von Komponenten für Beschleuniger und Experimente an FAIR beteiligt. Die Verträge mit russischen Einrichtungen wurden in Übereinstimmung mit den EU-Sanktionsregelungen beendet. Alle benötigten Komponenten können auch ohne russische Mitwirkung hergestellt werden. Stornierte Aufträge werden im Rahmen von Ersatzbeschaffungen vorwiegend in Europa beschafft.